Dalheim - Mitten in Rheinhessen

Erstinformation

gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung


Hier können Sie die Erstinformation als PDF-Dokument herunterladen: Erstinformation.


Als Versicherungsmakler beraten wir unsere Kunden. Für unsere Beratungsleistungen braucht uns unser Kunde nicht gesondert zu vergüten. Wir erhalten eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer, mit welchem unser Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt.